Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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4. Verwaltung im Einklang mit den GloBE-MV
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Mit der Überprüfung auch der tatsächlichen Verwaltung der ausländischen Sekundärergänzungssteuerregelung im Einklang mit den GloBE-MV wird verhindert, dass das nationale Recht nicht sachgerecht angewendet wird. Zu dieser tatsächlichen Verwaltungspraxis gehört erneut auch die Beachtung der Auslegung der GloBE-MV durch den GloBE-MK. Die Feststellung, ob dies im Steuerhoheitsgebiet der Fall ist, ist für einzelne Unternehmensgruppen schwierig zu treffen und kann sinnvollerweise nur zentral durch das OECD/Inclusive Framework erfüllt werden. Aus Sicht der Unternehmensgruppe muss daher die gleichwertige Umsetzung im nationalen Recht eines Steuerhoheitsgebiets Indizwirkung haben können, sofern keine gegenteiligen objektiven Anhaltspunkte oder konkreten Informationen vorliegen.