Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Beteiligung an steuertransparenter Einheit (Abs. 3 Satz 1)
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Die erste Voraussetzung für das Vorliegen einer anerkannten Beteiligung ist eine Beteiligung an einer steuertransparenten Einheit. Definiert wird eine steuertransparente Einheit, als eine Unterform einer S. 531 transparenten Einheit, in § 7 Abs. 32 MinStG. Eine steuertransparente Einheit wird sowohl in ihrem Gründungsstaat als auch in dem Belegenheitsstaat des Gesellschafters als steuerlich transparent behandelt. Das bedeutet, dass die Erträge, Aufwendungen, Gewinne oder Verluste dieser Einheit nach dem Recht eines Steuerhoheitsgebiets so behandelt werden, als seien sie dem unmittelbaren Gesellschafter der Einheit im Verhältnis zu dessen Kapitalbeteiligung an dieser Einheit entstanden.