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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Geschäftsvorfall

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Das MinStG verwendet durchgehend den Begriff des „Geschäftsvorfalls“, so auch in § 16 MinStG, jedoch ohne eine Definition bereit zu stellen. Eine Legaldefinition ist hingegen in § 1 Abs. 4 Nr. 1 AStG zu finden, der diesen als Teilbegriff einer „Geschäftsbeziehung“ beschreibt. Im Rahmen des AStG besteht eine Geschäftsbeziehung mithin aus einem oder mehreren Geschäftsvorfällen. Es ist davon auszugehen, dass auch hier von einer inhaltlichen Übereinstimmung ohne expliziten Verweis auf § 1 Abs. 4 AStG auszugehen ist. Mangels Verweisung kann jedoch die Erweiterung des Anwendungsbereichs wie in § 1 Abs. 5 AStG nicht auf das MinStG übertragen werden.

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Sprachlich ungenau ist daneben die Formulierung, wonach „Geschäftsvorfälle anzupassen“ sind. Gemeint ist wohl die Anpassung des Ergebnisses aus dem Geschäftsvorfall (bzw. der Geschäftsbeziehung für den jeweiligen Besteuerungszeitraum, vgl. oben Rz. 23).

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