Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Wirkungsweise der SES
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Die SES dient als subsidiärer Auffangtatbestand (sog. Back Stop) für Sachverhaltskonstellationen, in denen die Niedrigbesteuerung nicht bereits durch die Primärergänzungssteuer bzw. die nationale Ergänzungssteuer ausgeglichen wird. Steuerpolitisch ist die Sekundärergänzungssteuer ein elementarer Bestandteil, um die lückenlose Anwendung der Mindestbesteuerung zu gewährleisten. Im Inclusive Framework wurde nur ein sog. „common approach“, also eine fakultative Einführung des GloBE-Konzepts vereinbart. Es steht den Staaten somit frei, die MinSt einzuführen oder auch nicht. Die Staaten, welche die MinSt nicht einführen, sind lediglich verpflichtet die Mindestbesteuerung durch andere Staaten sanktionslos zu dulden. Zur Vermeidung von Ausweichreaktionen, wie beispielsweise der S. 42 Sitzverlegung der obersten Muttergesellschaft in ein Steuerhoheitsgebiet, welches die Regelungen nicht umgesetzt hat (sog. Corporate Inversion) bedarf es neben der PES unbedingt der SES. Die SES gewährleistet, dass sich die Mindestbesteuerung einer global agieren...