Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
3. § 28 MinStG
17
§ 28 und 29 MinStG betreffen zwar beide nicht anerkannte steuerliche Zulagen i.S.d. § 27 Abs. 2 Satz 3 MinStG, und gehen grundsätzlich der Anwendung des § 27 MinStG vor (§ 27 Abs. 1 Satz 3 MinStG), betreffen aber unterschiedliche Arten von nicht anerkannten steuerlichen Zulagen, so dass es nicht zu einer Überschneidung ihrer Anwendungsbereiche kommen dürfte.