Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berücksichtigung der materiellen Vermögenswerte für den substanz-basierten Freibetrag sind nicht bekannt. Die Vorschrift setzt Artikel 28 Abs. 1 Buchst. c und die Ausnahmen in Abs. 4 und 5 der MinStRL zutreffend um.
Bezüglich der verfassungs- und unionsrechtlichen Bezüge wird ergänzend auf Anhang 4 verwiesen (Anhang 4 Rz. 1 ff.).