Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Korrektur der erfassten Steuern des getesteten Geschäftsjahres (Rechtsfolge) (Abs. 1 Satz 2)

59

Als Rechtsfolgennorm bestimmt Satz 2, dass ein Nachversteuerungsbetrag des laufenden Geschäftsjahres Satz 3) die erfassten Steuern des fünften vorangegangenen Geschäftsjahres mindern. Damit wird ein Zustand hergestellt, als ob eine Geschäftseinheit die passive latente Steuer nie gebildet und ein latenter Steueraufwand nicht berücksichtigt wurde. Grammatikalisch adressiert Satz 2 die „erfassten Steuern“, wie sie inhaltlich in § 45 MinStG — untergliedert in vier gesonderten Nummern — näher bestimmt werden. Wie dem Wortlaut zu entnehmen ist, stellen latente Steuern gerade keine erfassten Steuern i.S.v. § 45 MinStG dar. Latente Steuern sind vielmehr Bestandteil des Gesamtbetrags der angepassten latenten Steuern (§ 50 MinStG) und gehen als Teilbetrag in den Betrag der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit ein (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 MinStG). Daher ist die grammatikalische Bezugnahme in § 50a Abs. 1 Satz 2 MinStG nicht korrekt und bedarf einer ergänzenden Gesetzesauslegung, die dem Gesetzzweck Rechnung trägt, einen Nachversteuerungsbetrag in das getestete Geschäftsjahr ...

Daten werden geladen...