Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Ausgangspunkt latente Steuern
a) Überblick
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§ 50 MinStG kann als eine der zentralen Normen des MinStG angesehen werden und dient dem Ausgleich von temporären Differenzen die zwischen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen entstehen können. Anhand der im Rahmen der Mindeststeuer angewendeten Berechnungsmethodik mittels effektiven Steuersatzes (Quotient aus dem Gesamtbetrag der angepassten erfassten Steuern und dem Gesamt-Mindeststeuergewinn, § 53 Abs. 1 MinStG)) kann dieser Ausgleichsmechanismus als essentiell angesehen werden, da nur so eine Korrespondenz bzw. Äquivalenz der in Zähler und Nenner einbezogenen Größen erreicht wird (sog. Äquivalenzprinzip). Hintergrund ist die bewusste Entscheidung der OECD, dass keine Ergänzungssteuer aufgrund von temporären Differenzen entstehen soll. Einleitend soll deshalb die Wirkungsweise der latenten Steuern zunächst beispielhaft dargestellt werden:
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Eine in Deutschland ansässige oberste Muttergesellschaft besitzt eine Geschäftseinheit (X Co.) in dem Steuerhoheitsgebiet X, in welchem ein nominaler Steuersatz von 15 % gilt. Die Geschäftseinheit erwirbt ...