Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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Im Gegensatz zur MinStRL und den GloBE-MV werden die Hinzurechnungen zu den erfassten Steuern mit § 47 MinStG in einem eigenen Paragraphen geregelt. Abgesehen von diesem strukturellen Unter S. 767 schied orientiert sich § 47 MinStG aber grundsätzlich eng an den Vorgaben der MinStRL (Art. 21 Abs. 2), der GloBE-MV (Art. 4.1.2) sowie der OECD-VWL vom , auch wenn teilweise ein anderer Wortlaut als in der MinStRL gewählt wurde. Die Gesetzesbegründung zum Regierungsentwurf gibt im Wesentlichen den GloBE-Musterkommentar 2025 zu Art. 4.1.2 der GloBE-MV in der Fassung vom wieder.
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Jedoch weicht § 47 Nr. 4 MinStG in zwei Punkten von der Richtlinie und den GloBE-MV ab: Erstens setzt Nr. 4 die OECD-VWL vom um und erweitert die Regelung auf marktfähige und übertragbare steuerliche Zulagen. Zweitens wird eine Minderung des laufenden Steueraufwands nur insoweit korrigiert als es sich um erfasste Steuern handelt. Insofern ist insbesondere fraglich, ob diese Abweichungen mit der Richtlinie vereinbar sind.
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Zum ersten Aspekt ist zu berücksichtigen,...