Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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F. Rechtsverordnungen (Abs. 5)
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Mit Absatz 5 wird die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer neuen Rechtsverordnung geschaffen. Zweck dieser Rechtsverordnung ist es, diejenigen Steuerhoheitsgebiete eindeutig zu bestimmen, die eine anerkannte Nachversteuerungsregelung eingeführt haben. Erfasst werden dabei sowohl anerkannte Primär- und Sekundärergänzungssteuerregelungen als auch anerkannte nationale Ergänzungssteuern. Dadurch wird für die Wirtschaft ein hohes Maß an Rechtssicherheit geschaffen.