Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Berücksichtigung Wesentlichkeitsgrenze
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Die OECD sieht — in Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechnungslegungsstandards — die Anwendung einer Wesentlichkeitsgrenze vor. Diese bezieht sich dabei auch auf die die Wesentlichkeitsschwelle im Rahmen der Konzernabschlussprüfung. Als Indikation für einen unwesentlichen Fehler nennt der Kommentar das Vorhandensein eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers. Anderseits ist ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk zwar ein Indikator jedoch noch keine zwingende Voraussetzung für das Vorliegen eines wesentlichen Fehlers. Explizite Regelungen wurden jedoch im Rahmen der nationalen Umsetzung des MinStG nicht übernommen und es ergeben sich insofern weder aus dem Gesetzestext noch den zugehörigen Begründungen Hinweise auf die konkrete Anwen S. 310 dung. Jedoch weist Erwägungsgrund 24 der MinStRL explizit darauf hin, dass die Materialien der OECD zu Illustrations- und Auslegungszwecken herangezogen werden sollen. Im Sinne einer richtlinienkonformen Auslegung könnte die von der OECD vorgegebene Wesentlichkeits...