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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Zuordnung zur obersten Muttergesellschaft (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

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Handelt es sich hingegen um die oberste Muttergesellschaft erfolgt zunächst die vollständige Zuordnung der berücksichtigungsfähigen Beschäftigten (§ 59 MinStG) und der materiellen Vermögenswerte (§ 60 MinStG) soweit diese im gleichen Steuerhoheitsgebiet belegen sind wie die Muttergesellschaft.

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Im zweiten Schritt erfolgt aber eine Verminderung um den Anteil (also im gleichen Verhältnis), zu dem Einkünfte nach § 69 MinStG bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Jahresüberschusses oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrags auszunehmen sind. Eine transparente Einheit, die ihren Mindeststeuer-Gewinn kürzt, hat gem. § 69 Abs. 1 Satz 2 MinStG die berücksichtigungsfähigen Lohnkosten für berücksichtigungsfähige Beschäftigte und berücksichtigungsfähigen materiellen Vermögenswerte in demselben Verhältnis zu kürzen.

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