Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
3
Die Regelung zur Steuerschuldnerschaft nach § 3 MinStG hat keine Entsprechung in den GloBE-MV oder der MinStRL. Insoweit liegt eine Abweichung von den internationalen Vorgaben vor. Mit Blick auf die Ausgleichsverpflichtung nach § 3 Abs. 6 MinStG, wonach die wirtschaftliche Belastung der gem. §§ 8 ff., §§ 11 ff. und §§ 90 ff. MinStG ermittelten und nach § 3 Abs. 1 Satz 2 MinStG an den Gruppenträger zugerechneten Steuererhöhungsbeträge jedoch wieder zurück auf die einzelnen Gruppenmitglieder allokiert wird, dürfte diese Abweichung von den GloBE-MV und der MinStRL unbeachtlich sein. Aber selbst ohne eine solche Ausgleichsverpflichtung dürfte eine solche Abweichung, die allein der Verfahrensvereinfachung dient, aufgrund der insoweit unverändert bestehenden nationalen Verfahrensautonomie mit den internationalen Vorgaben — insbesondere dem Sekundärrecht — vereinbar sein.
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GloBE-MV
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MinStRL
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§ 3
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Keine Entsprechung
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Keine Entsprechung
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