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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Abzugsverbot für (Finanzierungs-)Aufwendungen (Abs. 1 Satz 1)

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§ 26 Abs. 1 Satz 1 MinStG versagt unter den weiteren Voraussetzungen des Satzes 2 den Abzug von (Finanzierungs-) Aufwendungen bei der Ermittlung des Mindeststeuergewinns oder -verlusts. Hierdurch soll verhindert werden, dass der effektive Steuersatz (ETR) durch bestimmte Finanzierungsvereinbarungen gemindert wird. Angesprochen sind hierbei die handelsrechtlichen Aufwendungen aus der betroffenen Finanzierung.

Beispiel :

Die hochbesteuerte ACo gibt der niedrigbesteuerten BCo ein (hybrides) Darlehen mit einem fremdüblichen Zins i.H.v. 100. Land A behandelt dieses Darlehen steuerlich als Eigenkapital (Zins = steuerfreie Dividende). Im Land B ist der Zinsaufwand bei der BCo grds. voll abzugsfähig.

Schaubild:

Lösung:

ACo:

Für Mindeststeuer-Zwecke handelt es sich um Zinsaufwand und Zinsertrag. Sonach entsteht bei der ACo grds. ein Steuererhöhungsbetrag von 5. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Dividende gem. § 8 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a AStG passiver Natur ist. Mithin müsste ggf. noch die Steuer der OMG aufgrund der Hinzurechnungsbesteue...

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