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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Aufbau der Vorschrift

3

§ 74 Abs. 1 MinStG regelt die Tatbestandsvoraussetzungen zur Ausübung des Wahlrechts für steuerpflichtige Ausschüttungen von Investmenteinheiten.

4

§ 74 Abs. 2 MinStG bestimmt die Rechtsfolgen bei Ausübung des Wahlrechts.

5

§ 74 Abs. 3 MinStG ist eine Vorschrift zur Berücksichtigung von (fiktiven) Ausschüttungen und Mindeststeuer-Verlusten bei der Ermittlung des nicht ausgeschütteten Mindeststeuer-Gesamtgewinns.

6

In § 74 Abs. 4 MinStG wird die Ermittlung des nicht ausgeschütteten Mindeststeuer-Gesamtgewinns für ein Geschäftsjahr geregelt.

7

§ 74 Abs. 5 MinStG definiert die Begriffe (i) Bezugsjahr, (ii) Bezugszeitraum, (iii) fiktive Ausschüttung und (iv) im Inland anrechenbarer Steueraufschlag für Zwecke des § 74 Abs. 1 bis 4 MinStG.

8

§ 74 Abs. 6 Satz 1 MinStG legt durch den Verweis auf § 77 Abs. 2 MinStG fest, dass das Wahlrecht gem. § 74 MinStG für fünf Geschäftsjahre gilt und sich ohne Widerruf jeweils um fünf Geschäftsjahre verlängert. Ferner bindet der Widerruf für fünf Jahre. § 74 Abs. 6 Satz 2 MinStG regelt die Rechtsfolgen bei Widerruf des Wahlrechts.

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