Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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XXX. Steuerhoheitsgebiet (Abs. 31)
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§ 7 Abs. 31 MinStG definiert den Begriff des Steuerhoheitsgebiets als jedes Gebiet, das über eine eigenständige fiskalische Autonomie verfügt. Diese Einordnung ist insbesondere für die Bestimmung der maßgeblichen Blending-Kreise von Bedeutung und damit für die Frage, für welche Jurisdiktion eine Ergänzungsbesteuerung zu berechnen ist. Maßgeblich ist dabei nicht die völkerrechtliche Anerkennung als Staat; vielmehr kommt es allein auf das Vorliegen einer eigenständigen steuerlichen Hoheitsgewalt an.
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Dieses Verständnis entspricht der Verwendung des Begriffs im Rahmen des § 138a AO. Als praktikable Orientierungshilfe können in diesem Zusammenhang zum einen die Mitgliedstaaten des Inclusive Framework herangezogen werden, zum anderen diejenigen Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.