Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Regelungsgegenstand
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Zweck des sog. Freistellungsmechanismus des § 11 Abs. 2 MinStG ist es, die Subsidiarität der Sekundärergänzungssteuer gegenüber anerkannten Primärergänzungssteuern (§ 7 Abs. 3 MinStG) sicherzustellen sowie die steuerliche Belastung der Unternehmensgruppe durch die Mindesteuer auf denjenigen Anteil am Einkommen einer niedrig besteuerten Geschäftseinheit zu begrenzen, der wirtschaftlich der obersten Muttergesellschaft zuzurechnen ist (Begrenzungsfunktion). Insbesondere aus der Begrenzungsfunktion folgt die praktische Bedeutung des Freistellungsmechanismus gegenüber dem Abzugsmechanismus des § 11 Abs. 1 Satz 4 MinStG. Der Freistellungsmechanismus findet Anwendung, wenn zwischen der obersten Muttergesellschaft und der niedrig besteuerten Geschäftseinheit nur Muttergesellschaften stehen, die für das betreffende Geschäftsjahr in Bezug auf diese niedrig besteuerte Geschäftseinheit einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung unterliegen. Auf welcher Ebene die anerkannte Primärergänzungssteuer erhoben wird und ob dies durch eine oder mehrere Muttergesellschaften erfolgt, ist unbeachtlich. In jedem Fall aber ist für jede niedri...