Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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6. Behandlung der Beteiligung an Investmenteinheiten auf Ebene des Anlegers
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Neben der Anwendung des MinStG auf Ebene der Investmenteinheit müssen sich auch die Anleger, die dem MinStG unterliegen, damit befassen, wie die Einkünfte aus der Beteiligung an einer Investmenteinheit zu behandeln sind. Dabei ist die Behandlung davon abhängig, ob (i) die Investmenteinheit im Konzernabschluss des Anlegers zu konsolidieren ist und (ii) es sich um eine steuertransparente oder eine intransparente Investmenteinheit handelt.
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Bei nicht zu konsolidierenden intransparenten Investmenteinheiten ist auf Anlegerebene wie folgt zu unterscheiden:
Besteht eine Schachtelbeteiligung (≥ 10 %), werden Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne sowie die (ggf. latenten) Steuern hierauf bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns bzw. der angepassten erfassten Steuern nicht berücksichtigt (§§ 20, 21, 48 Nr. 1 MinStG). Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Erträge nach dem InvStG voll steuerpflichtig oder (teilweise) steuerbefreit sind.
Besteht keine Schachtelbeteiligung, wird die Beteiligung jedoch mindestens 12 Monate gehalten (L...