Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Allgemeines
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Im Einklang mit der Definition des Art. 10.1 GloBE-MV, werden unabhängige Auftragnehmer (sog. Independant contractors), die an der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Geschäftseinheit mitwirken, ebenfalls als Arbeitnehmer erfasst. Hintergrund ist, dass diese unabhängigen Auftragnehmer zur gewöhnlichen Wirtschaftsaktivität der Geschäftseinheiten beitragen. Anders als im Rahmen der länderbezogenen Berichterstattung besteht insofern kein Wahlrecht, sondern diese unabhängigen Auftragnehmer sind zwingend zu erfassen. Nach 3.4.3 GloBE Information Return sind daher alle Arbeitnehmer ohne gesonderten Ausweis der unabhängigen Auftragnehmer anzugeben. Allerdings soll die berichterstattende Geschäftseinheit die Darlegungs- und Beweislast dafür tragen, in welchem Umfang der unabhängige Auftragnehmer für eine Geschäftseinheit tätig wird.