Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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§ 5 MinStG ist als zwingende Umsetzung der MinStRL unionsrechtlich verbindlich geprägt und daher wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts nicht am Maßstab des Grundgesetzes, sondern ausschließlich am EU-Primärrecht, insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, zu messen. Hinsichtlich des Verhältnisses zum EU-Richtlinienrecht wird auf die Ausführungen in Rz. 8—12 verwiesen. Im Übrigen wird auf den Anhang 4 Rz. 1 ff. verwiesen.