Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

II. Regelungsgegenstand und Bedeutung

9

§ 28 MinStG ergänzt die Grundregelung für die Behandlung von steuerlichen Zulagen in § 27 MinStG, in dem abweichend von § 27 Abs. 1 Satz 1 MinStG nicht anerkannte steuerliche Zulagen nach § 27 Abs. 2 Satz 3 MinStG als Ertrag bei der Ermittlung des effektiven Mindeststeuersatzes berücksichtigt werden, wenn es sich um marktfähige und übertragbare steuerliche Zulagen handelt. § 28 MinStG gilt daher genauso wie § 29 MinStG nur für nicht anerkannte steuerliche Zulagen.

10

§ 28 MinStG ist in Teil 3 des MinStG verortet, der die Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns oder -Verlusts betrifft. Der dritte Teil dient dazu, den Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag zum Mindeststeuer-Gewinn oder Mindeststeuer-Verlust fortzuentwickeln, der im fünften Teil zugrunde gelegt wird, um den effektiven Steuersatz und den bereinigten Mindeststeuer-Gesamtgewinn für ein Steuerhoheitsgebiet zu ermitteln. Auf dieser Basis werden dann die jeweiligen Ergänzungssteuerbeträge und die sich daraus insgesamt ergebende Mindeststeuer ermittelt. In Anbetracht dessen handelt es sich um eine Einkommensermittlungsvorschrift, die unabhängig von dem jeweiligen in einem Steuerh...

Daten werden geladen...