Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Überblick
32
§ 47 Nr. 3 MinStG hat drei Voraussetzungen:
1. Es müssen erfasste Steuern vorliegen.
2. Die erfassten Steuern müssen für ungewisse Steuerrückstellungen entrichtet worden sein.
3. Die betreffenden Beträge müssen in einem vorangegangenen Geschäftsjahr nach § 48 Nr. 4 gekürzt worden sein.