Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Verhältnis zu §§ 11 ff. MinStG (SES)
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Die Regelungen des § 8 MinStG und der §§ 11 ff. MinStG (SES) stehen in einem Subsidiaritätsverhältnis. Wird die Mindeststeuer in Form einer anerkannten PES auf Ebene der obersten Muttergesellschaft (oder in Ausnahmefällen auf Ebene einer zwischengeschalteten oder einer im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft) erhoben, so ist die Anwendung der SES ausgeschlossen. Dies wird in § 11 Abs. 2 MinStG ausdrücklich klargestellt (s. zu den Einzelheiten auch § 11 MinStG Rz. 94 ff.).