Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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I. Einheitliche Einstufung (Satz 1)
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§ 17 Satz 1 MinStG stellt klar, dass die Einstufung eines Finanzinstruments als Eigenkapital oder Fremdkapital für den Emittenten und den Inhaber einheitlich zu erfolgen hat.
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Infolge der OECD-VWL Februar 2023 wurde die Definition des Beteiligungsbegriffs im GloBE-MK 2025 wie folgt ergänzt:
„Ein von einer Geschäftseinheit begebenes Instrument, das von einer anderen Geschäftseinheit derselben multinationalen Gruppe gehalten wird, muss von der begebenden Einheit und vom Inhaber übereinstimmend entweder als Fremdkapital- oder als Eigenkapitaltitel behandelt werden und entsprechend in der Berechnung des GloBE-Gewinns oder -Verlusts der beiden Einheiten berücksichtigt werden. Soweit die Geschäftseinheiten das Instrument gemäß dem bzw. den einschlägigen Rechnungslegungsstandard(s) unterschiedlich eingestuft haben, sollte für GloBE-Zwecke von der begebenden Einheit und vom Inhaber die von der begebenden Einheit gewählte Einstufung verwendet werden. Die übereinstimmende Einstufung des Instruments gewährleistet, dass kein Betrag in Bezug auf ein Fin...