Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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7. Latente Steuern in Bezug auf gemischte Hinzurechnungsbesteuerung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)
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Unterliegt ein Anteilseigner für seine an ausländischen Gesellschaften gehaltenen Anteile einer Hinzurechnungsbesteuerung, kann mitunter die Verpflichtung zum Ansatz von latenten Steuern in der S. 864 handelsrechtlichen Rechnungslegung des Anteilseigners bestehen. Typischerweise ergibt sich eine solche Notwendigkeit, wenn ein vom Beteiligungsunternehmen erwirtschafteter Gewinn (resp. Mindeststeuer-Gewinn) beim Anteilseigner der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegt, und der Zeitpunkt der Hinzurechnung (und mithin die Besteuerung) vom Zeitpunkt der Entstehung des handelsrechtlichen Gewinns beim Beteiligungsunternehmen voneinander abweichen. In einer solchen Konstellation sind möglicherweise latente Steuern in der handelsrechtlichen Rechnungslegung anzusetzen unabhängig davon, ob eine gemischte oder nicht-gemischte Hinzurechnungsbesteuerung besteht.
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Die Regelung des § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 MinStG bestimmt, dass latente Steuern in Bezug auf eine gemischte Hinzurechnungsbesteuerung aus dem Gesamtbetrag der an...