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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

2. Keine Anpassung des Betrags der angepassten erfassten Steuern

19

Mit der Ausübung des Wahlrechts sind die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss bzw. -Jahresfehlbetrag enthaltenen Dividendenerträge nicht nach §§ 18 Nr. 2, 20 Abs. 1 Nr. 2 MinStG zu kürzen. Somit entfällt auch die Notwendigkeit, insoweit eine Kürzung der in den erfassten Steuern enthaltenen Ertragsteuern vorzunehmen. Eine Kürzung der in den angefallenen laufenden Steuern enthaltenen Bestandteile ist nicht geboten, § 48 Nr. 1 MinStG insoweit nicht einschlägig.

20

Konzeptionell ist ein im Steuerergebnis enthaltener latenter Steueraufwand gleichermaßen nicht zu eliminieren und § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MinStG folgerichtig nicht anzuwenden. Indes ist die Sonderregelung des § 50 Abs. 4 Nr. 2 MinStG vorrangig zu beachten, wonach ein latenter Steueraufwand im Zusammenhang mit Ausschüttung — unabhängig von der Höhe und der Haltedauer einer Beteiligung — nicht zu berücksichtigen ist. Damit läuft die Regelung des § 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 MinStG ins Leere.

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