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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

I. Nach § 1 MinStG Steuerpflichtige, die der nationalen Ergänzungssteuerregelung unterliegen (persönlicher Anwendungsbereich)

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Nach § 92 MinStG ist § 49 MinStG mit der Maßgabe anzuwenden, dass erfasste ausländische Steuern keinem nach § 1 MinStG Steuerpflichtigen zugerechnet werden dürfen, der der nationalen Ergänzungssteuerregelung unterliegt. Diese Anknüpfung an die nach § 1 MinStG Steuerpflichtigen, die der nationalen Ergänzungssteuerregelung unterliegen, stellt einen Gleichlauf mit dem persönlichen Anwendungsbereich der nationalen Ergänzungssteuer gem. § 90 MinStG her. Durch diesen Gleichlauf gilt § 92 MinStG für alle Steuerpflichtigen im Rahmen der Ermittlung des nationalen Ergänzungssteuerbetrags, ungeachtet ihrer Rechtsform.

16

Nach § 1 Abs. 1 MinStG sind steuerpflichtig die im Inland belegenen Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe, die die Umsatzgrenze erreicht (zu den Einzelheiten s. § 1 MinStG Rz. 16 ff.). Ferner erweitert § 1 Abs. 2 MinStG den Anwendungsbereich der Mindeststeuer im Hinblick auf Joint Ventures, Joint-Venture-Tochtergesellschaften sowie jede Betriebsstätte eines Joint Venture oder einer Joint-Venture-Tochtergesellschaft, die die Voraussetzung des § 90 Abs. 2 MinStG erfüllen ...

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