Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Erfassung „im Geschäftsjahr der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung“
a) Erfassung dem Grunde nach
31
Anerkannte steuerliche Zulagen sind nach § 27 Abs. 1 Satz 1 MinStG im „Geschäftsjahr der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung für deren Gewährung“ als Erträge zu behandeln. Diese Maßgabe zur zeitlichen Erfassung der Erträge aus steuerlichen Zulagen findet sich weder in Art. 16 Abs. 5 MinStRL noch in Art. 3.2.4 der GloBE-MV. Die Anknüpfung an die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für S. 492 deren Gewährung wurde aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses eingefügt und entspricht der Maßgabe für den Beginn der Vierjahresfrist nach § 27 Abs. 2 Satz 1 MinStG.
32
Die Vorschrift wirft Auslegungsfragen auf, da die rechtliche Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen von der buchhalterischen Entstehung eines Anspruchs abweichen kann. Die buchhalterische Entstehung des Anspruchs aus auszahlbaren steuerlichen Zulagen wird nämlich häufig vor dem Zeitpunkt der rechtlichen Erfüllung aller Anspruchsvoraussetzungen liegen, weil die Voraussetzungen nach dem anwendbaren Rechnungslegungsstandard bereits zu einem vorge...