Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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7. Anspruch der Anleger auf die Erträge der Einheit (Abs. 19 Nr. 5)
144
Die Anleger der Einheit müssen einen Anspruch auf Erträge aus den Vermögenswerten des Investmentvehikels oder auf Erträge aus diesen Vermögenswerten auf der Grundlage der von diesen Anlegern geleisteten Beiträge haben (§ 7 Abs. 19 Nr. 5 MinStG).
S. 168
145
Nach hier vertretener Ansicht entspricht diese Tatbestandsvoraussetzung dem Merkmal „für gemeinsame Anlagen“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB. Unschädlich ist es, wenn die Anleger der Investmenteinheit ihre Anteile von anderen Anlegern erworben haben und somit von diesen neuen Anlegern keine (unmittelbaren) Beiträge an die Investmenteinheit geleistet wurden.