Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Steuerpflicht im Inland
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Ferner verlangt § 8 Abs. 3 Satz 1 MinStG, dass die im Teileigentum stehende Muttergesellschaft gem. § 1 MinStG im Inland steuerpflichtig ist. Dies setzt voraus, dass es sich bei der im Teileigentum stehenden Muttergesellschaft um eine im Inland belegene Einheit handelt. Die inländische Belegenheit bestimmt sich nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 Satz 1 MinStG. Anknüpfungspunkt ist mithin der Ort der Geschäftsleitung, der Gründungsort oder ähnliche Kriterien.