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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

E. Wahlrechte (Nr. 4)

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§ 76 Nr. 4 MinStG fordert eine Aufstellung der nach § 77 Abs. 1 Satz 1 und § 77 Abs. 2 Satz 1 MinStG ausgeübten Wahlrechte. Es sind zwingend alle in Anspruch genommenen Wahlrechte anzugeben, die eine einjährige oder fünfjährige Bindungswirkung entfalten und in § 77 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 MinStG abschließend aufgezählt sind. Die Details zur Ausübung der Wahlrechte sind in den Erläuterungen zu § 77 Abs. 3 MinStG zu finden.

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Im veröffentlichten GloBE Information Return der OECD sind die Felder zu den Wahlrechten unter den Punkten 3.2.3 und 3.2.4.3 zu finden. Die Vorlage fordert neben Angaben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Wahlrechten mit fünfjähriger Bindungswirkung auch Informationen zum Jahr des Widerrufs.

S. 1238

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Tabelle 1: Übersicht der in § 77 Abs. 1 MinStG genannten Einjahres-Wahlrechte:


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Wahlrecht
Beschreibung
Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens
Verteilung des Nettogewinnes aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen auf fünf Jahre.
§ 36 Abs. 1
Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern
Verzicht auf die Ab...

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