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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

III. Besondere Übermittlungsfrist bei Nichtabgabe (Abs. 1 Satz 3)

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§ 75 Abs. 1 Satz 3 MinStG trägt dem Umstand Rechnung, dass die Abgabeverpflichtung der übrigen Geschäftseinheiten erst entfällt, wenn die beauftragte Geschäftseinheit im Sinne des Satzes 2 den Mindeststeuer-Bericht tatsächlich übermittelt. Falls inländische Geschäftseinheiten davon ausgegangen sind, dass eine andere inländische Einheit im Auftrag der Gruppe den Bericht fristgerecht an das BZSt übermittelt, aber später festgestellt wird, dass kein Mindeststeuer-Bericht eingereicht wurde, sind die nach § 75 Abs. 1 Satz 1 MinStG zur Abgabe verpflichteten Geschäftseinheiten gehalten, den Bericht innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung über die Nichtübermittlung selbst einzureichen. Mithin gilt wieder der Grundsatz nach Satz 1 des § 75 Abs. 1 MinStG. Der Weg, auf dem die Geschäftseinheiten von der Nichtabgabe erfahren, spielt dabei keine Rolle. In der Regel ist jedoch anzunehmen, dass sie durch die Finanzverwaltung über die ausbleibende Abgabe informiert werden.

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Die zusätzliche Monatsfrist zur Nachreichung des Berichts an das BZSt wird dabei nur gewährt, wenn die Geschäftseinheiten unvers...

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