Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Joint-Venture-Tochtergesellschaften
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Letztlich gelten Tochtergesellschaften eines Joint Ventures nicht als Joint Venture im Sinne des MinStG, auch wenn sie grundsätzlich die Definition des § 67 Abs. 5 MinStG erfüllen. Gleichzeitig soll ein Joint Venture so behandelt werden, als wäre es die oberste Muttergesellschaft der Joint-Venture-Gruppe. Daher ist eine klare Abgrenzung zwischen dem Joint Venture selbst und seinen Geschäftseinheiten erforderlich, um eine eigenständige Joint-Venture-Gruppe bilden zu können.