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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

F. Nicht innerhalb von drei Jahren entrichteter Steueraufwand (Nr. 5)

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§ 48 Nr. 5 MinStG sieht vor, dass Steueraufwand, der voraussichtlich nicht binnen drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres entrichtet wird, aus den erfassten Steuern zu kürzen ist. Dies wird in der Gesetzesbegründung und im Kommentar zu Art. 4.1.3(e) GloBE-MV damit begründet, dass Unternehmensgruppen die rechtzeitige Zahlung von Steuern innerhalb von drei Jahren selbst beeinflussen könnten und nur tatsächlich zeitnah geschuldete Steuern im Betrag der erfassten Steuern Berücksichtigung finden sollen.

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§ 48 Nr. 5 MinStG setzt eine Prognose voraus, dass der Steueraufwand „voraussichtlich“ nicht binnen drei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres entrichtet wird. Die Gesetzesbegründung konkretisiert dabei nicht, was unter „voraussichtlich“ zu verstehen ist. Art. 4.1.3(e) GloBE-MV und Art. 21 Abs. 3 Buchst. e MinStRL (in der englischen Sprachfassung) stellen auf die Erwartung („not expected“) ab. Insofern dürfte der Steuerpflichtige über eine Einschätzungsprärogative verfügen. Will die Finanzbehörde hiervon abweichen, trägt sie — als steuererhöhende Tatsache — hierfür...

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