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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

D. Vereinfacht erfasste Steuern (Nr. 3 a.F.)

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Die vereinfacht erfassten Steuern entsprechen gem. § 87 Nr. 3 MinStG a.F. (§ 87 Abs. 4 MinStG n.F.) vorbehaltlich der dort ebenfalls genannten Korrekturen dem im qualifizierten Konzernabschluss der Unternehmensgruppe ausgewiesenen Ertragsteueraufwand. Sie sind folglich anders als noch im Blueprint 2020 erwogen nicht dem qualifizierten länderbezogenen Bericht, sondern unmittelbar den für die Erstellung des Berichts verwendeten qualifizierten Konzernabschlüssen i.S.d. § 87 Nr. 1 Satz 2 MinStG a.F. bzw. (so die Diktion der Neufassung) den dafür verwendeten qualifizierten Rechnungslegungsinformationen i.S.d. § 87 Abs. 2 MinStG n.F. zu entnehmen. Das Inclusive Framework hielt die relevanten Angaben zu gezahlten Steuern („Income Tax Paid“) und entstandenem Steueraufwand („Income Tax Accrued“) in der länderbezogenen Berichterstattung für nicht hinreichend zuverlässig, um als Berechnungsgrundlage zu dienen.

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Nach den OECD-VWL ist der in der Finanzberichterstattung ausgewiesene Ertragsteueraufwand nur insoweit zu berücksichtigen, als das Einkommen der jeweiligen Geschäftseinheit auch in den länderbezogenen Bericht aufgenommen worden ist...

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