Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Rechtsentwicklung
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Die Regelung des § 65 MinStG ist mit dem Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz — MinStG) v. eingeführt worden. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung war die Regelung noch in § 63 MinStG enthalten. Die Nummerierung wurde im Rahmen der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses durch Aufnahme der heutigen §§ 28, 29 MinStG angepasst.