Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Definition
98
Satz 4 definiert die Nachversteuerungsdifferenz eines Geschäftsjahres als Saldo der Erhöhungen und Minderungen der zusammengefassten latenten Steuerschulden seit ihrer erstmaligen Erfassung in der Nachversteuerungsgruppe (Nachversteuerungssaldo) abzgl. des maximal gerechtfertigten Betrags.
99
Die Nachversteuerungsdifferenz eines Geschäftsjahres ergibt sich somit als Differenz der beiden Größen „Nachversteuerungssaldo“ (Rz. 100 ff.) und „maximal gerechtfertigter Betrag“ (Rz. 103 ff.).