Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. Definition
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Satz 2 enthält keine Definition der verwendeten Terminologie „negative Nachversteuerungsjahresdifferenz“. Diese ergibt sich vielmehr aus der Begriffsbestimmung „Nachversteuerungsjahresdifferenz“ in Satz 3 sowie der Art des rechnerischen Vorzeichens (negativer Wert), das sich im Rahmen der Ermittlung ergibt.
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Was als Nachversteuerungsjahresdifferenz zu verstehen ist, ergibt sich aus der Definition in Satz 3.