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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

VI. Anteilige Berücksichtigung (Abs. 1 Satz 2)

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Nach Satz 2 werden Vermögenswerte anteilig berücksichtigt, soweit sie nicht mehr als 50 % des Geschäftsjahres im selben Steuerhoheitsgebiet der Geschäftseinheit belegen sind. Im Umkehrschluss ergibt sich hieraus, dass Vermögenswerte, die zu mehr als 50 % in einem Steuerhoheitsgebiet genutzt werden, in vollem Umfang zu berücksichtigen sind. Eine anteilige Berücksichtigung nach Satz 2 in einem anderen Steuerhoheitsgebiet ist dann unzulässig, so dass der Substanzfreibetrag insofern für Zwecke der MinSt ungenutzt bleibt.

S. 1022

Kritisch ist diese Regelung insbesondere für internationale Flug- und Transportunternehmen zu sehen, deren Vermögenswerte sich regelmäßig dauerhaft zwischen verschiedenen Steuerhoheitsgebieten bewegen. Ihnen steht regelmäßig nur ein sehr begrenzter substanzbasierter Freibetrag zur Verfügung.

17

Satz 2 setzt eine Ergänzung in den OECD-VWL in Bezug auf mobile Vermögenswerte um.

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