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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

3. Hinweise zu Abs. 2

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§ 27 Abs. 2 MinStG definiert anerkannte steuerliche Zulagen in Satz 1—2 und nicht anerkannte steuerliche Zulagen in Satz 3 und entspricht in seiner Struktur grds. Art. 3 Nrn. 38—39 MinStRL. Dass das MinStG die Definitionen in Abs. 2 aufnimmt, anstatt sie im § 7 MinStG zu verorten, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber die für das deutsche Recht eher untypische Verweisung auf einen allgemeinen Definitionskatalog begrenzen wollte. § 27 Abs. 2 MinStG ist daher aber auch für die Anwendung des § 47 Nr. 4 und des § 48 Nr. 2 MinStG heranzuziehen.

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§ 27 Abs. 2 Satz 1 MinStG weicht aber sowohl in der Regelungstechnik als auch im Detail von der MinStRL ab. So ist § 27 Abs. 2 MinStG zum einen durch die „soweit“-Regelung kürzer gefasst als Art. 3 Nr. 38 MinStRL. Ferner wurde die Definition der anerkannten steuerlichen Zulage insofern abweichend in das deutsche Recht überführt als eine solche nach Art. 3 Nr. 38 MinStRL als „Barzahlung oder in Barmitteläquivalenten“ an die Geschäftseinheit „auszuzahlen ist“ (also wohl ein Auszahlungsanspruch entsteht bzw. entstehen kann), während die Definition in § 27 Abs. 2 Satz 1 MinStG die alternativen Auszahlungsmodalitäten nicht erwähnt und fern...

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