Suchen Kontrast Hilfe
Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

1. Allgemeines

47

§ 71 Abs. 3 Satz 3 MinStG enthält Vorschriften zur Minderung des Nachversteuerungskontos. Anders als bei Zugängen i.S.d. Abs. 3 Satz 2 MinStG (bei denen nur der Gesamtbetrag pro Geschäftsjahr erfasst wird) wird die Reihenfolge der Abgänge vom Gesetz vorgegeben. Grundsätzlich hat die Minderung des Nachversteuerungskontos in chronologischer Reihenfolge (bezogen auf die Jahreskonten, vgl. Rz. 43 und 47 ff.) und in der Reihenfolge der Posten Nr. 1 bis 3 jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres zu erfolgen. Dem Gesetzeswortlaut lässt sich entnehmen, dass die Reihenfolgen der Nr. 1—3 sich auf das jeweilige Jahr bezieht und entsprechend innerhalb eines Jahres beachtet werden muss. Die chronologische Berücksichtigung der Geschäftsjahre geht somit der Reihenfolge der Posten der Nr. 1 bis 3 vor.

48

Minderungen betreffen offene Salden aus früheren Geschäftsjahren, wobei die Minderung bei dem Nachversteuerungskonto des Geschäftsjahres beginnt, das zuerst gebildet wurde. Der Gesetzeswortlaut gibt dabei vor, dass Minderungen der Nachversteuerungssalden bis zu ihrem vollen Betrag berücksichtigt werden müssen. Das Nachverst...

Daten werden geladen...