Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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1. EU-Richtlinienrecht
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Die Vorschrift des § 84 MinStG hat keine unmittelbare Entsprechung in der MinStRL. Denn die politische Einigung auf die MinStRL erfolgte am , und die Richtlinie wurde schon drei Tage später am im schriftlichen Verfahren angenommen. Der vorläufige CbCR-Safe-Harbour wurde aber erst am vom Inclusive Framework beschlossen. Seine finale Fassung war daher zum Abschluss der Beratungen im Rat noch nicht bekannt. Der bereits vorliegende Art. 8.2 der GloBE-Mustervorschriften wiederum skizziert nur die Grundzüge des Safe Harbour-Konzepts. Deshalb S. 1292 enthält Art. 32 MinStRL lediglich eine inhaltlich nicht näher spezifizierte Vorgabe an die Mitgliedstaaten, ein etwaiges internationales Abkommen über einen Effektivsteuersatz-Test in ihrer nationalen Mindeststeuergesetzgebung umzusetzen. Wie sich aus der Bezugnahme der Präambel zur MinStRL auf den „GloBE-Umsetzungsrahmen“ , dem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund der Vorschrift des Art. 32 MinStRL sowie der dort verwendeten Legaldefinition des Abkommensbegriffs („Reihe international...