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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

V. Subsidiaritätsregelung (Abs. 3 Satz 2)

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§ 8 Abs. 3 Satz 2 MinStG enthält eine Subsidiaritätsregelung. Demnach gilt § 8 Abs. 3 Satz 1 MinStG nicht für Muttergesellschaften, an denen eine andere in Teileigentum stehende Muttergesellschaft der Unternehmensgruppe, die einer anerkannten PES für das Geschäftsjahr unterliegt, unmittelbar oder mittelbar alle Eigenkapitalanteile hält. Demnach wird auch hier der Top-Down-Ansatz durch vorrangige Zuordnung der PES auf die höherrangige Ebene gewahrt, vorausgesetzt, auf dieser Ebene wird eine anerkannte PES angewendet. Dabei kommt es darauf an, dass die Steuer tatsächlich entsteht.

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Es kommt für Zwecke des § 8 Abs. 3 Satz 2 MinStG nicht darauf an, ob auch auf Ebene der obersten Muttergesellschaft eine PES erhoben wird.

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Beispiel :

Die A Co ist die oberste Muttergesellschaft der ABCD-Gruppe. Sie hält eine Kontrollbeteiligung i.H.v. 40 % an der in Steuerhoheitsgebiet B belegenen B Co; die restlichen 40 % werden von einem außenstehenden Dritten gehalten. Die B Co hält sämtliche Anteile an der in Steuerhoheitsgebiet C belegenen C Co. Die C Co hält sämtliche Anteile an der in Steuerhoheitsgebiet D belegenen D Co. Bei der D...

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