Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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IV. Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht/Vereinbarkeit mit Unionsprimärrecht
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Die in § 86 MinStG enthaltenen Ausschlusstatbestände müssen als Ausnahmeregelungen einer gleichheitsrechtlichen Kontrolle anhand des Art. 20 GrCh oder — nimmt man wie hier keine unionsrechtliche Determinierung der Safe Harbour-Gesetzgebung und damit keine Sperrwirkung für den nationalen Grundrechtskatalog an — anhand des Art. 3 Abs. 1 GG standhalten. Der Ausschluss von staatenlosen Geschäftseinheiten sowie von Steuerhoheitsgebieten, für deren Geschäftseinheiten ein Antrag nach § 71 MinStG gestellt wurde, ist ohne weiteres von sachgerechten Erwägungen getragen (s. Rz. 2 und 4) und damit jedenfalls gerechtfertigt.
Dem pauschalen Ausschluss von Mehrmütter-Unternehmensgruppen ohne gemeinsamen qualifizierten länderbezogenen Bericht gem. § 86 Nr. 2 MinStG liegt hingegen eine sehr grobe Typisierung des Risikos einer Diskrepanz zwischen den für GloBE-Zwecke maßgeblichen Rechnungslegungsdaten und den Informationen der länderbezogenen Berichterstattung zugrunde (s. Rz. 3). Für die betroffenen Unternehmensgruppen weniger belastend als ein pauschaler Aussc...