Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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II. Verhältnis zu EU-Richtlinienrecht und internationalen Standards
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§ 1 MinStG setzt Art. 1.1 der GloBE-Mustervorschriften und Art. 2 der MinStRL um. Für die Ausführungen in § 1 Abs. 2 MinStG zu Joint Ventures gibt es keine unmittelbare Entsprechung im OECD und EU-Regelwerk. Die Klarstellung in § 1 Abs. 1 MinStG erleichtert insgesamt den Aufbau des Gesetzes und den Umgang mit Art. 6.4.1 der GloBE-Mustervorschriften bzw. Art. 36 (2) MinStRL: Im Einzelnen gilt
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GloBE-Mustervorschrift
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MinStRL
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§ 1 Abs. 1
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Art. 1.1.1
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Art. 2 (1)
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§ 1 Abs. 2
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Keine unmittelbare Entsprechung, aber Art. 6.4.1
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Keine unmittelbare Entsprechung, aber Art 36 (3)
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§ 1 Abs. 3
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Art. 1.1.2
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Art. 2 (2)
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§ 1 Abs. 4
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Art. 1.1.3
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Art. 2 (3)
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Hervorzuheben ist der Umstand, dass die GloBE-Mustervorschriften die Anwendung des Mindestbesteuerungskonzepts lediglich auf grenzüberschreitende Sachverhalte vorsehen, wä...