Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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2. Nachversteuerungsbeträge als zusätzliche Steuer
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Die Mindeststeuer ist als eigenständige Steuer vom Einkommen konzipiert. § 2 MinStG listet enumerativ auf, welche Steuerbeträge zusätzlich zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer entstehen können. Da die Mindeststeuer rechtsformunabhängig erhoben wird, tritt sie für alle Fälle, in denen sie zur Anwendung kommt, als neue Ertragsteuerart neben die bestehenden Steuern. Vom Gesetzgeber wird dies als „punktuelle Erweiterung“ charakterisiert.