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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

IV. Entsprechende Geltung bei Ersetzung und Korrektur von Aufwand und Ertrag (Abs. 1a Satz 4)

154

Die Bilanzierung von latenten Steuern in der handelsrechtlichen Rechnungslegung (IFRS, HGB) basiert auf der bilanzorientierten Liability-Methode, die methodisch auf einen Vergleich der Wertansätze zwischen Handelsbilanz (IFRS, HGB) und der Steuerbilanz beruht (Rz. 16). Der Rechtsgrund für die Bildung von latenten Steuern beruht konzeptionell auf abweichenden Wertansätzen der Handels- gegenüber der Steuerbilanz.

155

Dem gegenüber ordnet § 50 Abs. 1a Satz 4 MinStG die Anpassung von latenten Steuern an, wenn die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss enthaltenen Aufwendungen und Erträge nach Maßgabe des MinStG zu mindern oder zu erhöhen sind (§ 50 Abs. 1a Satz 4 MinStG). Zweck der Bestimmung ist somit, dass nicht nur die im Mindeststeuer-Jahresüberschuss enthaltenen Aufwendungen und Erträge durch S. 868 die MinStG-spezifischen Größen ersetzt oder korrigiert werden, sondern auch korrespondierend hierzu die latenten Steueraufwendungen und -erträge anzupassen sind.

156

Die Vorschrift ist in Verbindung mit der korrespondierenden Veränderung von bilanziellen Wertansät...

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