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Mindeststeuergesetz (MinStG)
Altenburg/Englisch/Benecke

Mindeststeuergesetz (MinStG)

Kommentar

1. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-504-20159-3

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Mindeststeuergesetz (MinStG) (1. Auflage)

6. Kurzfristige passive latente Steuern (§ 50a Abs. 4 MinStG)

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Zudem sind passive latente Steuern herauszunehmen, deren Umkehrung innerhalb des fünfjährigen Nachverfolgungszeitraums erwartet wird. In Anlehnung an die Definition der OECD werden sie nach S. 901 folgend als „kurzfristig“ bezeichnet. Herauszunehmen sind nicht nur die Sachverhalte, die passive latente Steuern begründen, sondern auch jene, die zu aktiven latenten Steuern führen (können). Entscheidendes Kriterium für die Herausnahme von Sachverhalten ist damit lediglich die Kurzfristigkeit der Umkehrung von latenten Steuern unabhängig davon, welche Art von latenten Steuern diese begründen können. Nähere Einzelheiten finden sich in den Ausführungen zu Abs. 4 (Rz. 149 ff.).

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