Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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III. Primärergänzungssteuerbeträge für jedes Steuerhoheitsgebiet sowie der nach der Sekundärergänzungssteuerregelung den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzurechnenden Anteile am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge (Nr. 3 Buchst. c)
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Nach § 76 Nr. 3 Buchst. c MinStG muss der Mindeststeuer-Bericht die Berechnungsgrundlagen für die Primärergänzungssteuerbeträge für jedes Steuerhoheitsgebiet sowie die den einzelnen Steuerhoheitsgebieten nach der Sekundärergänzungssteuerregelung zuzurechnenden Anteile am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge enthalten. Die Vorgehensweise zur Berechnung dieser Beträge ist hauptsächlich in Teil 2 des MinStG kodifiziert. In der OECD-Vorlage für den GloBE Information Return werden diese Informationen unter Nr. 3.4 abgefragt.