Mindeststeuergesetz (MinStG)
1. Aufl. 2026
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a) Überblick
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Sofern eine steuerlich nicht transparente Investmenteinheit konsolidiert wird und nicht als ausgeschlossene Einheit qualifiziert, finden grundsätzlich die Sondervorschriften der §§ 72 ff. MinStG Anwendung. Diese gelten jedoch nicht für sog. steuertransparente Investmenteinheiten, auf welche § 43 MinStG anzuwenden ist (s. § 72 MinStG Rz. 20 sowie § 72 MinStG Rz. 44 f.). Es ist daher zunächst zu untersuchen, unter welchen Voraussetzungen eine Einheit als steuertransparent einzuordnen ist (s. Rz. 45 ff.). Anschließend werden die anzuwendenden Regelungen für steuertransparente (s. Rz. 49 ff.) und nicht steuertransparente Investmenteinheiten (s. Rz. 54 ff.) näher erläutert. Die Regelungen für transparente und intransparente Investmenteinheiten sind im Ergebnis jedoch nur relevant, wenn auf die Investmenteinheit bzw. ihren Mindeststeuer-Gewinn, der dem Anleger für Mindeststeuerzwecke zuzurechnen ist, keine Safe Harbour-Regelung Anwendung findet (s. hierzu § 72 MinStG Rz. 28 ff., § 73 MinStG Rz. 23 ff. sowie § 74 MinStG Rz. 31 ff.).
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Hat die Inves...